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kerstin4 Sponsor
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 12.02.2006 Beiträge: 1814 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 03.09.2008, 11:20
Titel: Wie deuten? |
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Hallo,
schon seit der Zeugnisvergabe liegt mir ein Satz darin im Magen.Zwischenzeitlich konnte ich die damalige KL Maditas dazu befragen und sie versicherte mir, dass der betreffende Satz auf keinen Fall negativ zu verstehen wäre, sondern dass dieser in einigen anderen Zeugnissen genauso stünde.
Es gab in den Noten durchgehend 3 x die Zwei in Deutsch, schließt hier Lesen, Rechtschreibung und Sprachgebrauch ein , im Textteil stand dann der Satz " Sie hat einen altersgemäßen Wortschatz."
Hm, für mich ist der ganz klar negativ zu verstehen , passt dann aber nicht zur Note . Klar , eigentlich ist es nur das Zeugnis der 3.Klasse, aber ich weiß auch, dass einige Schulen auch diese bei der Anmeldung sehen wollen.
Stößt nur mir dieser Satz auf oder sehr ihr das ähnlich?
LG Kerstin _________________ auch der längste Weg fängt mit einem einzigen Schritt an
Kerstin4 |
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simmi Sponsor 2010/2011

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 06.06.2007 Beiträge: 218 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 03.09.2008, 12:01
Titel: |
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Hallo Kerstin,
wahrscheinlich ist das nur so ein Standardsatz, den viele Kinder aus der Klasse auf ihrem Zeugnis stehen haben. Und wahrscheinlich bedeutet altersgemäß bei Madita gleichsetzend mit den 2-3Jahre älteren Klassenkameraden. Die KL hat anscheinend nicht an das Alter gedacht.
Aber mir würde dieser Satz genauso aufstoßen wie Dir. Weil er denn vielleicht doch so gemeint ist, wie er aufgeschrieben wurde. Der Wortschatz ist schließlich nicht altersgemäß. Man hätte es anders formulieren sollen.
Weißt Du denn, was in den anderen Zeugnissen steht? Hast Du die Möglichkeit andere aus der Klasse zu fragen? Aber meistens ist es ja so, daß die Mütter nichts über den Zeugnisinhalt ihrer Kinder verraten.. schon gar nicht eine Mutter, dessen Kind auch noch 2 oder 3 Jahre älter ist... _________________ Liebe Grüße
Simmi
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Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich
wenn sie nicht unglücklich sind.
Zuletzt bearbeitet von simmi am 03.09.2008, 12:04, insgesamt einmal bearbeitet |
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BigBird

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 05.10.2007 Beiträge: 701 Wohnort: Main-Kinzig-Kreis
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Verfasst am: 03.09.2008, 12:03
Titel: |
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Wahrscheinlich meint sie mit 'altersgemäß' der 3. Klasse entsprechend - aber mir wäre das auch aufgestoßen. Allerdings gibts hier schon seit Ende der Zweiten Klasse nur Noten ohne Kommentar. Kommentare stehen nur auf der Vorabversion.
Viele Grüße,
Christine _________________ BigBird
D. 06/01, R. 12/02, T. 10/04
Mein Kreativblog |
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kerstin4 Sponsor
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 12.02.2006 Beiträge: 1814 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 03.09.2008, 12:16
Titel: |
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Ich überlege, ob ich die neue Schulleitung darauf ansprechen soll mit der Frage, ob das im Nachhinein geändert werden kann. Was meint ihr?
LG Kerstin _________________ auch der längste Weg fängt mit einem einzigen Schritt an
Kerstin4 |
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UBI

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 270
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Verfasst am: 03.09.2008, 13:16
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Hallo Kerstin,
ich würde das im Gesamtzusammenhang des Zeugnisses sehen. War die Verbalburteilung denn sonst Ok und zutreffend? Wenn ja, dann würde ich da nichts unternehmen. Ich glaube kaum, dass eine weiterführende Schule bei 3x2 auf dem Zeugnis sich noch um die Details der Verbalbeurteilung zu dem Fach kümmern wird. Manchmal steht da ja auch: Rechnet sicher im Zahlenraum bis xx, obwohl ein Kind auch sehr viel weiter rechnet. Eigentlich heißt das nur, dass es den Anforderderungen dieser Klassenstufe (und daran werden die gedacht haben, nicht ans Alter) voll gerecht geworden ist.
Gruß
Ubi _________________ Ubi mit C. (Sommer 99)
Jeder nach seinen Möglichkeiten! |
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Bante

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 11.12.2005 Beiträge: 135 Wohnort: Mecklenburg
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Verfasst am: 03.09.2008, 14:27
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Hallo Kerstin,
wahrscheinlich ist es nun zu spät, aber prinzipiell hat man als Eltern immer ein Widerspruchsrecht (i.d.R. 4 Wochen) gegen eine Beurteilung.
Ich würde mich den anderen anschließen und auch behaupten, dass die Lehrerin "altergemäß" auf Drittklässler bezogen hat, also auf neunjährige Kinder. Wenn Madita jetzt also jünger ist, stimmt dieser Satz so nicht, denn sonst würde Madita ja keine Zwei in Deutsch haben. Deswegen wäre ich damit nicht einverstanden gewesen und hätte auf einer Korrektur bestanden. _________________ Liebe Grüße von Bante
mit der Großen 08/94, dem Mittelchen 06/97 und dem Stöpsel 05/01 |
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Physikus Sponsor 2010/2011

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 474 Wohnort: Ruhrpott
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Verfasst am: 03.09.2008, 15:25
Titel: |
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Zu spät für einen Widerspruch dürfte es nicht sein, da auf Zeugnissen eigentlich immer die entsprechende Belehrung fehlt. Und dann ist die Frist 1 Jahr.
In díesem Fall sehe ich aber keine Notwendigkeit dafür.
Viele Grüße
Physikus _________________ Steckbrief |
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UBI

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 270
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Verfasst am: 03.09.2008, 15:36
Titel: |
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Also auf unseren Zeugnissen war die First immer angegeben....
Und so sehr man den einzelnen Satz auch diskutieren mag, auf einen Konflikt mit der Schulleitung kurz vor den Empfehlungen muss man es nicht unbedingt ankommen lassen, wenn die Deutschnote 3x2 gelautet hat. Da wäre es mir wichtiger, dass das im Halbjahreszeugnis der 4 entsprechend zum Ausdruck kommt. Nach Lehrerwechsel kann man dann immer argumentieren, dass das im 3. SJ auf das Schulalter und nicht das Lebensalter bezogen war.
Gruß
Ubi _________________ Ubi mit C. (Sommer 99)
Jeder nach seinen Möglichkeiten! |
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kerstin4 Sponsor
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 12.02.2006 Beiträge: 1814 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 03.09.2008, 18:45
Titel: |
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Morgen werde ich mit der Schulleiterin das Fahrradtraining unserer Klasse machen und dabei oder danach wird sich sicher kurz die Möglichkeit nach einer kleinen Frage meinerseits ergeben. Und wenn es dann so bleiben soll, ist es halt so !
LG Kerstin _________________ auch der längste Weg fängt mit einem einzigen Schritt an
Kerstin4 |
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