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Frau Wolle Sponsor

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 4906 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 09.10.2008, 20:16
Titel: Brauche Rat - KFZ Versicherung (lang) |
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Hallo ihr Lieben,
ich brauche mal fachmännischen Rat von jemandem, der in der Versicherungsbranche tätig ist/war - vornehmlich in der KFZ-Versicherung.
Folgendes:
Ich hatte einen kleinen Unfall beim Ausparken. Großer Parkplatz mit jeder Menge freien Parkplätzen. Ich habe rückwärts geschaut, es fuhr ein PKW vorbei - gut, den konnte ich abhaken (dachte ich). Dann kam eine Frau mit Kinderwagen hinter mir her. Hab ich gut drauf geachtet. Als sie weg war, bin ich halt rückwärts aus der Parklücke - etwa 1m weit, dann hat es gekracht.
Der PKW, den ich vorher gesehen hatte, war gar nicht weg, der wollte in die (enge) Parklücke neben mir rückwärts rein.
Wir haben die Polizei gerufen. In der Zwischenzeit meldete sich ein junger Mann bei uns, er sei Zeuge, wenn wir ihn bräuchten, er hätte alles gesehen. Wir wären halt beide rückwärts aufeinander zu gefahren. Handynummer und Namen haben wir aufgeschrieben, warten konnte er nicht.
Die Polizisten meinten später zu uns, wir wären beide gleich Schuld. Wir wurden beide mündlich (ohne Verwarngeld) verwarnt, weil wir beide nicht acht gegeben hätten. Folglich würden die Versicherungen es so handhaben, dass jeder seinen eigenen Schaden trägt.
Das hat mir dann unsere Versicherung anders erklärt. Jeder müsste den halben Schaden des anderen tragen. Also er meinen halben, ich seinen halben. Sein Wagen hat schon ziemlich was abbekommen, bei unserem sah man auf den ersten Blick nicht viel - heute der Kostenvoranschlag: ca. 1600€ - war doch ziemlich was dran.
Naja, jedenfalls hab ich aus einer Eingebung raus den Zeugen gleich an dem Nachmittag noch angerufen und wollte mich bedanken, dass er sich zur Verfügung gestellt hat. Macht ja auch nicht jeder. Er hat sich gefreut, wir haben kurz gequatscht und dann aufgelegt. 10 Minuten später rief er mich dann noch mal an. Der andere hatte auch angerufen und sagte ihm er würde zum Anwalt gehen, ER hätte ja wohl gestanden und nur ich wäre gefahren. Der Zeuge hat ihm dann unmissverständlich gesagt, dass wir BEIDE gefahren seien und so würde er das auch aussagen! Ich könne mich jederzeit auf ihn berufen. (Wat jut, dass ich ihn angerufen hatte. Sonst hätte er meine Telefonnummer und meinen Namen nicht gehabt.
Jetzt meine Fragen: Stimmt das so, dass jede Versicherung den halben Schaden vom Gegner übernehmen muss? Oder muss doch jeder seinen eigenen Schaden übernehmen?
2. Frage: da wir nur noch ein Auto haben, wechselten wir die letzten Jahre bei der Versicherung ab, damit wir beide unsere Prozente behalten. Im Moment ist der Wagen auf mich zugelassen. Wenn wir jetzt wieder tauschen, verliere dann nur ich meine Prozente? Oder geht das auch auf meinen Mann über?
So, wer bis hierher durchgehalten hat und dann auch noch Antworten weiß, der verdient einen Orden. _________________ Derjenige, der denkt, er hätte keine Fehler, hat mindestens zwei!
Frau Wolle |
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Tar-Miriel Sponsor 2010/2011

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 5260 Wohnort: Südhessen
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Verfasst am: 09.10.2008, 20:52
Titel: |
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Liebe Wolli,
ich kann Dir erst mal Frage 2 beantworten:
Die Prozente hängen "an" dem Versicherungsvertrag, nicht am Fahrzeug, der Unfall hat also keine Auswirkung auf die Versicherung deines Gatten. Wenn Du ein neues Auto kaufst, nimmst Du Deine Prozente ja auch mit.
Zu Frage 1 habe ich folgendes gefunden:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=16832
Liebe Grüße
Tar-Miriel _________________ "Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht." - Aus Sambia
Tar-Miriel |
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ranunkel
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 25.04.2008 Beiträge: 305 Wohnort: Schleswig-Holstein/nahe Kiel
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Verfasst am: 10.10.2008, 07:09
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Hallo Frau Wolle,
lass dir erst mal gesagt sein, das so etwas auch anderen passiert. Ich hab vor zwei Jahren auch das einzige außer meinem auf dem Parkplatz befindliche Auto gerammt! Das hat allerdings zweifelsfrei gestanden!
Nun zu deinen Fragen:
(Ich bin sozusagen in der Versicherungsbranche aufgewachsen, mein Vater und mein Bruder sind/waren in dem Gebiet tätig.)
1. Es handelt sich hier um einen Haftpflichtschaden. Wenn nicht zweifelsfrei nur ein Unfallgegner schuld ist (wie bei mir), ist es durchaus üblich, dass die Schäden beider Autos jeweils geteilt werden (oft hälftig). Macht ja auch Sinn, denn selten sind die Schäden gleich teuer. Das kann dann natürlich zu einer Hochstufung im Beitragssatz führen. (ist abhängig von den schadenfreien Jahren). Wir hatten Glück, weil wir so viele schadenfreie Jahre hatten, dass wir trotz Hochstufung noch den geringstmöglichen Beitragssatz zahlen (30%).
Für dich ist es übrigens unerheblich, zu wieviel Prozent du schuld bist, die Versicherung übernimmt den Schaden am gegnerischen Fahrzeug und die Hochstufung erfolgt unabhängig von der Höhe des Schadens.
Anders sieht es mit dem Schaden an deinem Wagen aus. Wenn der Gegner keine Schuld haben sollte, wäre dafür deine Kasko-Versicherung (so vorhanden) zuständig.
2. Der Schadenfreiheitsrabatt ist jeweils an den Vertrag gebunden, wenn ihr mehrere Vertäge mit hohem Schadenfreiheitsrabatt habt, ist es vielleicht ratsam, den Vertrag deines Mannes zu bemühen.....
Wie gesagt, dies ist keine Rechtsberatung, ich bin nicht selbst vom Fach, mir aber ziemlich sicher. Am besten rufst du mal deinen Versicherungsvertreter an. Für den sind diese Fragen Alltag und wenn er gut ist, wird er dich auch in deinem Interesse beraten.
lass dich nicht unterkriegen!
LG ranunkel _________________ Die ersten Menschen waren nicht die letzten Affen.
(Erich Kästner)
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mit Schnecke 7/92 und Frosch 8/95 |
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Heike gest. im Oktober 2011

Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 3520 Wohnort: Südthüringen
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oesb Sponsor 2010/2011

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 09.07.2007 Beiträge: 1535 Wohnort: Wankendorf
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Verfasst am: 10.10.2008, 16:34
Titel: |
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Hallo Wolli,
zu 1 beide je die Hälfte von sich und vom Anderen
zu 2 Versicherungsverträge sind in diesem Fall Personen nicht Fahrzeug gebunden! Also deiner geht hoch der von deinem Mann bleibt. _________________ LG Oesb
mein Steckbrief
Bitte beachtet auch die Stammtischdaten für Hannover! Immer der erste Sonntag im ungeraden Monat!!! |
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Frau Wolle Sponsor

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 4906 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 10.10.2008, 19:38
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Hallo ihr Lieben,
ich wusste doch, dass ich von euch Antworten bekomme!
Naja, irgendwie ärgert mich das schon, dass ich dem Motzbuckel die Hälfte des Schadens bezahlen soll. Wenn ich bedenke, dass er meine Ecke auch ohne mein Zutun fast geknackt hätte, so wie der da stand, finde ich das ungerecht! Hätte ich doch bloß gewartet!
Kann man nix machen. Wir werden sehen.
Liebe Grüße
Frau Wolle _________________ Derjenige, der denkt, er hätte keine Fehler, hat mindestens zwei!
Frau Wolle |
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Atti Sponsor
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 291 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 10.10.2008, 20:41
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Hallo,
selbst wenn du nach einem halben Meter ´rausfahren gestanden hättest und er dir drauffährt kannst du noch einen Teil selber tragen. Ist mir letztes Jahr so gegangen. Ich hab das andere Auto gesehen und bin stehengeblieben und die Dame aus der anderen Parklücke ist mir an´s Auto gefahren. Ich hab trotzdem nicht 100% des Schadens ersetzt bekommen, gab ein nettes Schreiben der gegnerischen Versicherung mit diversen Paragraphen und Grundsatzurteilen. Die Autowerkstatt meines Vertrauens hatte den Kostenvoranschlag allerdings so hoch erstellt, dass es kein Problem war den Schaden zu reparieren.
Nicht ärgern, passiert halt !
lG
Atti _________________ Laufe nicht der Vergangenheit nach und verliere dich nicht in der Zukunft. |
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Heike gest. im Oktober 2011

Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 3520 Wohnort: Südthüringen
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Verfasst am: 10.10.2008, 21:07
Titel: |
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| Atti hat folgendes geschrieben: |
Die Autowerkstatt meines Vertrauens hatte den Kostenvoranschlag allerdings so hoch erstellt, dass es kein Problem war den Schaden zu reparieren.
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Da kannst Du aber doppelt Beifall klatschen. Ich würde da aber trotzdem warten, ob nicht noch etwas kommt.
Vor allem würde ich das nicht so laut sagen.
LG Heike _________________ Am Ende des Weges mag der Pessimist recht bekommen, aber unterwegs hat es der Optimist leichter.
Otto Ernst (1862-1926) |
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Atti Sponsor
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 291 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 11.10.2008, 09:24
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| Heike hat folgendes geschrieben: |
| Atti hat folgendes geschrieben: |
Die Autowerkstatt meines Vertrauens hatte den Kostenvoranschlag allerdings so hoch erstellt, dass es kein Problem war den Schaden zu reparieren.
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Da kannst Du aber doppelt Beifall klatschen. Ich würde da aber trotzdem warten, ob nicht noch etwas kommt.
Vor allem würde ich das nicht so laut sagen.
LG Heike |
Netterweise hat mein Auto so einen schönen Lack, den man wohl in mehreren Schichten auftragen muß. Das ist bei einer lackierten Stoßstange, wenn´s perfekt gemacht werden soll echt teuer. Die Werkstatt hat dann die günstigere Lackvariante gemacht und noch ein paar gebrauchte Teile, statt neuer verwendet. Das ist der Versicherung egal, im Prinzip kann man nach der Schadensregulierung über Kostenvoranschlag auch auf eine Reparatur komplett verzichten oder es selbst machen.
lG
Atti _________________ Laufe nicht der Vergangenheit nach und verliere dich nicht in der Zukunft. |
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Franziska
Anmeldungsdatum: 16.03.2005 Beiträge: 916
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Verfasst am: 11.10.2008, 16:33
Titel: |
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Hallo Wolli,
klingt so, als solle der Zeuge mal flott eine offizielle Aussage machen...
Ich bin nicht sicher, dass die Polizei ihn dazu (schriftlich) auffordert, weil es ja kein Verfahren gibt -
Vielleicht kannst Du mal bei den Freunden und Helfern anrufen, um Nachzufragen, wie das aussieht.
(Wenn der andere Geschädigte dem Zeugen schon jetzt Druck macht, wäre es gut, ihr hättet etwas schriftlich)
Gruß Franziska |
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