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grünergeist Quiz-Gewinnerin

Anmeldungsdatum: 21.05.2005 Beiträge: 2644
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Verfasst am: 03.11.2008, 09:17
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Das Geistlein sollte auch statt Sport unbeaufsichtigt mit einem anderen Chaos-Kind (Das bezieht sich auf die guten Ideen, wie man sich noch beschäftigen kann) zusammen nacharbeiten. Sie kam dann mit einem Tadel nach Hause, weil sie auf dem Klassenschrank geklettert war und dort Sachen runtergeholt hatte. Da standen wir ganz schnell auf der Matte beim Direktor, ein gelangweiltes Geistlein darf man auf keinen Fall unbeaufsichtigt vor die Tür schicken, darauf bestehe ich.
(Ich selber wurde nur einmal vor die Tür geschickt, da ich durchs Schulgebäude gewandert bin und dann nicht da war, als ich wieder rein sollte ) _________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. [George Orwell]
grünergeist |
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Heike gest. im Oktober 2011

Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 3520 Wohnort: Südthüringen
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Verfasst am: 13.11.2008, 18:00
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Also, das vor die Tür schicken ist durchaus eine erlaubte Disziplinarmaßnahme. Der Lehrer verletzt damit nicht seine Aufsichtspflicht.
Es gibt wohl auch ein Urteil in BaWü, wonach ein Lehrer sich nicht strafbar machte, nachdem ein Schüler, den er auf den Gang geschickt hatte, sich aus dem Fenster stürzte.
LG Heike _________________ Am Ende des Weges mag der Pessimist recht bekommen, aber unterwegs hat es der Optimist leichter.
Otto Ernst (1862-1926) |
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Heike gest. im Oktober 2011

Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 3520 Wohnort: Südthüringen
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Moffi Sponsor 2010/2011
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 2070
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Verfasst am: 17.11.2008, 08:30
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HAllo Heike,
danke fürs Raussuschen... Naja, dann kann man es der Lehrerin wohl nicht verbieten.
Liebe Grüße
Karin |
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